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Forstamt

Ein Forstamt ist eine Behörde, die sich mit der Verwaltung von einem Wald in einer Region beschäftigt. Die Förster kümmern sich um die Erhaltung und Pflege der Waldstücke. Diese Forstwirtschaft beinhaltet auch das Abschießen von kranken Wildtieren und die Vermarktung von Holz.

Aufgabenbereich der forstwirtschaftlichen Angestellten

Die Mitarbeiter eines Forstamtes verwalten den Grund, der zum Eigentum einer Gemeinde oder eines Kreises gehört. Hierunter fällt auch die betriebswirtschaftliche Organisation des Waldstückes. Holz wird in geregeltem Maß angebaut, abgeerntet und verkauft. Eine geregelte Bewirtschaftung bedeutet, dass ein Waldstück keine Minderung in seinem Erholungswert ertragen muss. Ein gewisser Schutz muss vom Amt sicher gestellt werden. Ein Nebenprodukt des Waldes ist das Wildfleisch. Jäger dürfen mit besonderer Jagderlaubnis Wildtiere schießen. Auch hier muss der Schutz der jeweiligen Art berücksichtigt werden, damit kein übermäßiger Abschuss erfolgt.

Verschiedene Amtsformen

Alle Gebiete, die ein Waldstück besitzen, haben in der Regel auch ein Amt. Auf erster Ebene steht das Amt eines Bundeslandes. Daneben können aber auch Kommunen solche Ämter besitzen. Für Wälder, die in einem privaten Eigentumsverhältnis stehen, sind Landwirtschaftskammern zuständig. Solche privaten Wälder gehören größtenteils landwirtschaftlichen Betrieben. Wenn die privaten Eigentümer genügen finanzielle Mittel zur Verfügung haben, können sie ein privates Amt betreiben. Eine spezielle Form eines Amtes ist die Klosterkammer. Hier steht die Verwaltung des Grundes unter der Leitung von erfahrenen Mönchen.